Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft nimmt ihre Arbeit auf

Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft nimmt ihre Arbeit auf

Podcast - ZeitZeichen | 17.06.2019 | Dauer: 00:14:25 | SR 2 - Veronika Bock und Ulrich Biermann

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"Eine Zensur findet nicht statt". Artikel 5, Abs. 1, Satz 3 des Grundgesetzes. Am 23. Mai 1949 trat es in Kraft und hatte erhebliche Auswirkungen auf die Filmwirtschaft. Bisher hatten nämlich noch die Militärbehörden der drei Besatzungsmächte eine allumfassende und richtunggebende Kontrolle über das Filmwesen in den westlichen Zonen Nachkriegsdeutschlands ausgeübt. Doch nun kündigten sie an, diese Aufgabe ab Mitte Juni 1949 nicht mehr zu übernehmen. Die Freiwillige Selbstkontrolle (FSK), kurz zuvor gegründet, sollte zukünftig über die Freigabe von Filmen entscheiden. Das Gremium setzte sich aus Vertretern und Vertreterinnen der Filmwirtschaft, der Länder, der Katholischen Jugend Bayerns und der Kirchen zusammen und war anfangs noch sehr unerfahren. Es galt vor allem zu prüfen, ob von Filmen eine nazistische, staatsfeindliche oder militaristische Tendenz ausging und ob sie "entsittlicht" wirkten.Ein Jugendschutzgesetz gab es noch nicht, und so spielte die Jugendfreigabe in den ersten Jahren noch eine untergeordnete Rolle. Der erste Film, der im Juni 1949 geprüft wurde, hieß INTIMITÄTEN von Paul Martin. Er wurde freigegeben zur öffentlichen Vorführung ab 16 Jahren ohne Schnitt, nicht geeignet für die stillen Feiertage.

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