Lachgas für Minderjährige künftig tabu

Lachgas für Minderjährige künftig tabu

Audio | 14.11.2025 | Dauer: 00:00:53 | SR.de - (c) SR

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An Kiosken, Automaten oder online: Lachgas ist billig und quasi überall problemlos zu bekommen. Vor allem unter Jugendlichen erfreute sich die Partydroge – auch im Saarland – in den letzten Jahren ungeachtet der großen Risiken immer größerer Beliebtheit. Der Bundestag hat nun reagiert und ein Lachgasverbot für Minderjährige beschlossen. Der Online-Handel und der Kauf an Selbstbedienungsautomaten wird komplett untersagt. Lachgas sei "teuflisch" und stürze viele Kinder und Jugendliche ins Unglück, warnte der CSU-Abgeordnete Hans Theiss. Der Bundestag stimmte in der Nacht zum Freitag für eine Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes. Risiken und Gefahren Die saarländische Ärztekammer verwies im SR bereits vor mehr als einem Jahr auf die Gefährlichkeit der Substanz. „Distickstoffmonoxid wird in der Medizin als kurzzeitig wirkendes Schmerzmittel verwendet. Missbräuchlich verwendet kann es zu Bewusstlosigkeit, Lähmungserscheinungen bis hin zu Hirnschäden führen“, erklärte der damalige Kammer-Präsident Josef Mischo. Verfugbarkeit von K.O.-Tropfen wird eingedämmt Neben Lachgas wird mit dem neuen Gesetz auch die Verfügbarkeit der zwei Substanzen Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO) eingedämmt. Als K.O.-Tropfen bekannt, werden sie oft im Zusammenhang mit Sexualdelikten oder Diebstahl missbraucht. Nach einigen Minuten wird Opfern dadurch schwindelig, sie können das Bewusstsein verlieren.

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