Auch an Fastnacht sind Zigaretten und Alkohol für Minderjährige tabu

Auch an Fastnacht sind Zigaretten und Alkohol für Minderjährige tabu

Audio | 03.02.2026 | Dauer: 00:01:01 | SR.de - Silke Kiefer

Themen

Unzählige Veranstaltungen und Umzüge finden in der bevorstehenden Fastnachtswoche im Saarland statt. Dabei feiern viele Menschen ausgelassen – ob jung oder alt. Das Jugendamt des Regionalverbands weist zu diesem Anlass auf das Jugendschutzgesetz hin. Kein hochprozentiger Alkohohl für Minderjährige erlaubt Jugendliche unter 16 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit gar keinen Alkohol konsumieren. Zwischen 16 und 18 Jahren sind zwar Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein erlaubt, Getränke mit einem hohen Alkoholgehalt sind aber absolut tabu. Rauchen darf niemand, der nicht mindestens 18 Jahre alt ist.

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