Wie Saarländerinnen den erweiterten Mutterschutz in Anspruch nehmen
Audio | 27.03.2026 | Dauer: 00:01:00 | SR.de - Silke Kiefer
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Verliert eine schwangere Frau ihr Kind, ist das körperlich wie psychisch oftmals eine sehr belastende Erfahrung. Lange Zeit war es gesetzlich so geregelt, dass berufstätige Frauen im Angestelltenverhältnis bei einer Fehlgeburt erst dann Anspruch auf Mutterschutz hatten, wenn die 24. Schwangerschaftswoche schon angebrochen war, also im sechsten Monat.
Mittlerweile ist das anders. Seit dem 1. Juni 2025 greift der „erweiterte“ oder auch „gestaffelte“ Mutterschutz. Er erlaubt Frauen den besonderen Schutz schon, wenn vor der Fehlgeburt die 13. Schwangerschaftswoche erreicht war.
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