HNO: Arbeitsgericht weist Kündigung zurück

HNO: Arbeitsgericht weist Kündigung zurück

Video | 03.09.2025 | Dauer: 00:00:29 | SR.de - (c) Florian Possinger

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Das Arbeitsgericht Saarbrücken hat die fristlosen Entlassungen des früheren HNO-Chefarztes der Uniklinik für unwirksam erklärt. Da ihm sexuelle Belästigung nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte, sei dies kein Kündigungsgrund.

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