Eichmann-Prozess: Befehlsnotstand ist kein Alibi

Eichmann-Prozess: Befehlsnotstand ist kein Alibi

Audio | 06.04.1961 | Dauer: 00:05:51 | - Klaus Böllinger

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Adolf Eichmann, der die Deportation von mehreren Millionen Juden in Konzentrationslager organisierte, steht seit dem 11. April 1961 in Jerusalem vor Gericht. Nun wurde ein Aufsatz von Propagandaminister Joseph Goebbels im Völkischen Beobachter als Beweismittel zugelassen, in welchem er darlegte, dass die englischen und amerikanischen Soldaten, die im Zweiten Weltkrieg deutsche Städte zerbombten, sich nicht auf Befehlsausübung berufen könnten. Denn ihre Taten widersprächen den Menschenrechten. Für Kommentator Klaus Böllinger ist klar: Eichmanns Argument, er habe nur Befehle befolgt, ist nicht zu halten und seine Überführung wegen mehrfachen Mordes steht schon fest. Auch alle anderen Nazis, die unbehelligt weiterlebten, könnten den Befehlsnotstand jetzt nicht mehr als Alibi nutzen.

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