Seit 70 Jahren gibt es das Mutterschutzgesetz in Deutschland. Mütter dürfen sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt nicht beschäftigt werden, sind gegen Kündigung geschützt und haben Anspruch auf das Mutterschaftsgeld. Cornelia Spachtholz vom Verband berufstätiger Mütter fordert Nachbesserungen - u. a. eine Ausweitung des Gesetzes auf alle Elternteile.
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